Klassenfahrten in Zeiten von Corona

Wir haben für Sie spezielle Corona-AGBs aufgelegt, die Ihnen die Buchung Ihrer geplanten Klassenfahrt erleichtern sollen! Für einen Großteil unserer Klassenfahrten garantieren wir die kostenlose Stornierung bis zum Tag der Anreise, falls die Fahrt aufgrund konkreter Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann. Sprechen Sie uns an!

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Covid19-Stornobedingungen

Besondere Stornobedingungen für 2022

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Konzepte

Hygiene-Konzept für Ihre Busreise und Unterkünfte

Covid19-Stornobedingungen für Busreisen bzw. Eigenanreise 

Für alle Neubuchungen 2022 ist eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich, wenn:

  • die Stornierung nachweislich auf Grundlage von konkreten Auswirkungen der Corona-Pandemie beim Kunden erfolgt, die eine Reise nicht ermöglichen (z.B. angeordnete SchulschließungQuarantäne der Klasse bzw. Schule oder eine behördliche Verfügung, dass Klassenfahrten nicht stattfinden dürfen, o.ä.)
     
  • der Aufenthalt am Zielort durch ein Beherbergungsverbot wegen Covid-19 nicht möglich ist oder bei Auslandsfahrten für das Reiseziel zum Reisezeitraum eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt.
     
  • die Busbeförderung zum Reiseziel auf Grund von behördlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unmöglich wird.
     

Dieses Recht zur Stornierung kann beginnend ab 4 Wochen vor Reiseantritt ausgeübt werden. Ein entsprechender Nachweis von der Behörde muss albaTours vorgelegt werden.

Kostenfreie Stornierung laut Pauschalreiserecht

Wenn Sie bei uns eine Pauschalreise nach BGB §651h (3) (Anreise, Unterkunft und Programm) buchen, sind Sie ganz auf der sicheren Seite!

Eine kostenfreie Stornierung ist möglich, wenn die Anreise oder Durchführung der Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn:

  • es zu Grenzschließungen kommt und das Reiseziel nicht erreichbar ist.
  • es eine Quarantänepflicht bei Einreise in das Zielgebiet gibt.
  • ein Lockdown am Heimatort den Reiseantritt unmöglich macht.
  • eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielgebiet vorliegt.

Für gebuchte Reisen, die nicht unmittelbar bevorstehen und bei denen nicht absehbar ist, ob zum Reisetermin noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, empfehlen wir die Entwicklung der Lage vor Ort abzuwarten.

Stornobedingungen für Flugreisen

Für einen Großteil unserer Klassenfahrten mit dem Flugzeug garantieren wir die kostenlose Stornierung bis zum Tag der Anreise, falls die Fahrt aufgrund konkreter Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann.

Flüge mit Ryanair buchen wir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und ohne Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten. 

Es gelten ansonsten grundsätzlich die Allgemeinen Reise- und Stornierungsbedingungen. (AGB)

 

Jetzt Reise anfragen

Wir beachten die AHA-Regeln

Anreise im Flugzeug

Fiebermessen vor Ort (Camping Roma)

10 Schritte zur sicheren Klassenfahrt

1. Beachten Sie den Versicherungsschutz! Die neue Ergänzungs-Versicherung „Covid-19“ (ERGO) schließt  die Erkrankung sowie den Tod an Covid-19 als versicherte Ereignisse in den Versicherungsschutz ein. Bisher wurden Pandemien ausgeschlossen. Neu ist die Absicherung der Quarantäne der betroffenen und der Risikopersonen auch vor Ort

2. Wir erstellen auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen ein Hygiene-Konzept für Ihre Schüler (Kohorten-Bildung, keine Partys etc.). Zur Vorlage für Schüler, Eltern und Schulleitung.

3. Am Anreisetag: Beachten Sie die Regeln der Transportunternehmer (Fluglinie/Bus/Bahn).

4. Wir erstellen für Sie eine Packliste (Was muss mit? Hygiene-Artikel, MNS etc.) So können Sie nichts vergessen!

5. Das Programm vor Ort: Wir sprechen mit Ihnen sorgfältig alle Programmpunkte durch und entscheiden gemeinsam:  z. B. Bus anmieten oder ÖPNV? Vatikanische Museen oder Palazzo Massimo?

6. Vor Ort: die Gegebenheiten waren schon immer sehr gut für Schulklassen geeignet. Dies gilt nun umso mehr: die Feriendörfer bieten Sitzplätze und Versammlungsplätze im Freien, manche Hotels haben Innenhöfe. Schwimmbäder sind hygienisch schon immer engmaschig überwacht.

7. Verpflegung: Die Feriendörfer bieten Bungalows mit Küche. Selbstversorgung also problemlos möglich. Restaurants werden von uns auf Wunsch vorgebucht.

8. Aktivitäten: Führungen werden in kleinen Gruppen und mit Audiosystemen durchgeführt.

9. Die Gretchenfrage: Was ist, wenn ein Reiseteilnehmer vor Ort an Covid-19 erkrankt?
- Test in der Apotheke durchführen lassen
- Quarantäne bzw. separates Zimmer für die erkrankte Person bis zum Testergebnis
- positiv? Nach 7 Tagen Isolation erneuter Test
- negativ? Alles gut!

Wichtig: Nicht die gesamte Gruppe muss in Quarantäne! Ein Test für den Rest der Gruppe ist nicht zwingend erforderlich. Wir organisieren die Unterbringung und die verspätete Heimreise des Teilnehmers und einer Begleitperson im positiven Corona-Fall.

10. Während der Reise stehen wir Ihnen 24 Stunden rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite!

REISEZIEL ITALIEN
Regeln ab dem 01.04.22

Italien ist aus deutscher Sicht kein Hochrisikogebiet mehr. Damit entfällt für Reiserückkehrende nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung, für Ungeimpfte ist keine Quarantäne mehr nötig.

Beschränkungen im Land

Wer nach Italien einreist, muss entweder einen Impf- oder einen Genesenen-Nachweis (in Italien "Super Green Pass" genannt) vorlegen oder einen negativen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist bzw. einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ist nur zum Zwecke der Einreise nach Italien bis zu neun Monate gültig.

Zudem muss über ein Online-Formular die Einreise angemeldet werden. https://app.euplf.eu/#/

Seit dem 1. April werden im öffentlichen Personennahverkehr keine 2G- oder 3G-Zertifkate - also Nachweise über Impfung, Genesung oder Tests - mehr verlangt. In Flugzeugen und Langstreckenzügen entfällt die 3G-Regel ab 30. April. 

Bis dahin gilt: Bei Reisen innerhalb Italiens per Flugzeug, Bahn oder Bus muss eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden.

Hier reicht ein negativer Test nicht aus. Außerdem besteht in allen Verkehrsmitteln bis 30. April FFP2-Maskenpflicht. 

Innerhalb Italiens, d.h. für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen, darf das Zertifikat nicht älter als sechs Monate sein. Nach Erhalt einer Auffrischungsimpfung (Booster) oder nach vollständiger Impfung mit anschließender Genesung bleibt das digitale COVID-Zertifikat der EU dauerhaft gültig.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer Genesung ist in Italien sechs Monate gültig – unabhängig von einer ggf. abweichenden Gültigkeit im Ausstellungsstaat.

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, benötigt für Dienstleistungen/Aktivitäten, für die der sog. „Super Green Pass“ erforderlich ist, einen zusätzlichen negativen PCR- oder Antigentestnachweis (nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden). Diese zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen sind.

Seit dem 1. April 2022 wurde die COVID-19-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie für den Zugang zu Hotels, Außenbereichen von Restaurants, Museen, Geschäften, öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken abgeschafft. Im Fernverkehr, im Innenbereich von Restaurants und bei Sportveranstaltungen im Freien gilt die 3G-Regel. Für den Besuch von Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Diskotheken) besteht die 2G-Regel zunächst fort.

Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.

Bis zum 30. April 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Ab 01.05.22

Der "Green Pass" wird zum 1. Mai komplett abgeschafft. Bereits seit dem 1. April gibt es keine Corona-Nachweispflicht mehr in Hotels, Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr, ab 1. Mai entfällt sie dann für Restaurants, kulturelle Einrichtungen oder Diskotheken. Auch die Zugangsbeschränkungen für Kinos, Theater, Ausstellungen und Museen wurden am 1. April aufgehoben. 

In geschlossenen Räumen, aber auch an öffentlichen Orten und im Personennahverkehr muss weiterhin eine Maske getragen werden. 
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.

Im Fernverkehr, im Innenbereich von Restaurants und bei Sportveranstaltungen im Freien gilt die 3G-Regel.

Besonderheiten in den Regionen

Italien stuft seine Regionen je nach Infektionsgeschehen in weiße, gelbe, orange oder rote Zonen ein. Führt eine gefährliche Infektionslage zu einer veränderten Einstufung, kann das Reisen innerhalb Italiens je nach Region eingeschränkt werden. In den einzelnen Regionen und Kommunen können zudem individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen werden.