Der Albtraum aller Eltern und Lehrkräfte: Auf der Klassenfahrt verunfallt ein Kind, sorgt für einen größeren Schaden oder andere unerwartete Ereignisse treten ein. Wir alle kennen unsere Kinder, und tollpatschige Momente können schneller als gedacht zu einem Unfall oder Haftpflichtschaden führen. Ein kurzes Versehen reicht aus, damit eine Scheibe zu Bruch geht oder eine Schramme fachmännisch versorgt werden muss. Unsere Reiseprofis von albaTours erklären Ihnen, weshalb eine Unfall-, Haftpflicht- oder Reiseversicherung sinnvoll ist und welche Risiken hierüber abgedeckt werden.
Wer ist wann auf der Klassenfahrt versichert?
Teilnehmende Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte sind auf der Klassenfahrt grundsätzlich abgesichert. Der Versicherungsschutz bei Unfällen erfolgt durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dies ist aber nur der Fall, solange der Unfall bei Aktivitäten oder zu Zeiten erfolgt, die mit der Klassenfahrt zusammenhängen oder unter Betreuung der Lehrkraft stattfinden.
Wann fehlt der gesetzliche Unfallschutz?
Passiert ein Unfall außerhalb der Klassenfahrtaktivitäten oder bei rein persönlichen Belangen des Schülers, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die privaten Momente der Klassenfahrt sind laut Definition des Schulrechts:
- Nachtruhe
- Essenseinnahme
- Toilettenbesuche
- Unternehmungen ohne die Klassengemeinschaft
- Unternehmungen ohne Anwesenheit oder Aufgabenstellung durch einen Betreuer oder eine Betreuerin
Durch den privaten Versicherungsabschluss lassen sich diese Lücken gezielt schließen. Tarife dieser Art haben natürlich auch Gültigkeit für andere Freizeitaktivitäten außerhalb der Klassenfahrt.
Privater Haftpflichtschutz – ebenfalls auf Klassenfahrten sinnvoll?
Auch beim Haftpflichtschutz sind Unterschiede zwischen schulischem und privatem Vertragsabschluss zu beachten. Viele Schulen schließen Gruppentarife für den Zeitraum von Klassenfahrten ab. Dieser deckt erneut nur Tätigkeiten ab, die sich unter Aufsicht und während der schulischen Aktivitäten auf Klassenfahrt abspielen.
Führt Ihr Kind außerhalb dieser Zeiten einen Schaden herbei, z. B. durch das Zerschlagen einer Fensterscheibe in einem Restaurant oder das nächtliche Verschütten von Cola im Hotelzimmer, sollte eine private Haftpflichtversicherung bestehen, oder der Schaden ist aus eigener Tasche zu zahlen. Die gute Nachricht: Kinder sind im Regelfall in den Familientarifen der Eltern eingeschlossen.
Spezielle Reiseversicherungen – für die Klassenfahrt empfehlenswert?
Was ist, wenn Ihr Kind während der Klassenfahrt krank wird und alleine nach Hause transportiert werden muss? Die Schule kommt hierfür im Regelfall nicht auf, sodass der gesonderte Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist, die auch den Reiseabbruch mit umfasst. Auch bei einem Unfall oder anderen persönlichen Umständen übernimmt die Versicherung die Stornokosten, damit Eltern nicht auf der teuren Anzahlung für die Klassenfahrt sitzen bleiben müssen.
Fragen Sie im Vorfeld den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin, ob ein entsprechender Schutz vonseiten der Schule als Gruppentarif abgeschlossen wurde.
Was gilt für die Reise ins Ausland?
Nicht jede Klassenfahrt findet innerhalb deutscher Grenzen statt. Vor allem große Abschlussfahrten gehen ins Ausland und bringen bei Krankheit, Unfall & Co. höhere Zusatzkosten mit sich. Bei allen genannten Versicherungen, die Sie privat abschließen, ist in den meisten Fällen der EU-Raum abgedeckt. Prüfen Sie dies explizit, damit ein guter Schutz unabhängig vom Reiseziel bestehen bleibt.
Und was gilt für Klassenfahrten jenseits der EU? Viele Versicherer bieten mit ihren Tarifen einen weltweiten Schutz, entweder direkt oder als optionales Extra. Im Falle der Krankenversicherung kann es sich lohnen, einen Zusatzschutz für das Ausland abzuschließen. Außerhalb der EU wird oft nach anderen Standards abgerechnet. Deswegen sollten Eltern vorsorgen, damit die Krankheitskosten der Kinder kein allzu großes Loch in die Haushaltskasse reißen.
Checkliste für Eltern und Lehrkräfte
Bevor Sie Ihren Nachwuchs oder Ihre Klasse auf die nächste Klassenfahrt schicken, prüfen Sie in Ruhe, ob die nachfolgenden Punkte für einen umfassenden Versicherungsschutz erfüllt sind:
- Besteht eine Reiserücktritts-/Storno-Versicherung für die Klassenfahrt? Hat die Schule diese als Gruppentarif abgeschlossen oder sollten sich Eltern privat darum kümmern?
- Verfügt die Lehrkraft über eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Risiken, die sie während der Klassenfahrt erwarten? Hat sie außerdem eine Lehrerausfallversicherung abgeschlossen?
- Wurde seitens der Lehrkräfte kommuniziert, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht 24 Stunden pro Tag gilt? Möchten Eltern deshalb eine private Unfallversicherung abschließen?
- Besteht eine Privathaftpflichtversicherung für die Kinder über ihre Eltern?
- Lohnt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung je nach Reiseziel?
- Wurde für den Nachwuchs die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besorgt?
Bei allen Fragen ist es zu empfehlen, dass sich Eltern und ihre Kinder zur Vorbereitung der Klassenfahrt zusammensetzen und alle Risiken in Ruhe besprechen. Durch eine klare Kommunikation haben alle Seiten die Sicherheit, dass die Klassenfahrt für jeden in allen Momenten optimal abgesichert verläuft.