„Und dann hat‘s Peng gemacht“ – Versicherungsschutz auf der Klassenfahrt

Unsplash-Jackson Simmer

01.07.2021 - Der Alptraum eines jeden Elternteils oder Lehrers: Die Klassenfahrt führt das Kind in die Fremde und dann passiert irgendetwas Unschönes. Dabei muss man nicht einmal von schlimmen Unfällen ausgehen, die statistisch gesehen eher selten vorkommen. Aber wir alle kennen unsere Kinder und manche haben leider auch tollpatschige Momente. Ein kurzes Versehen reicht aus, damit eine Scheibe zu Bruch geht oder eine Schramme fachmännisch versorgt werden muss. Doch wer für den Schaden aufkommt, ist oft unklar. Reiseprofis wie albaTours geben deshalb gern umfassende Informationen, welcher Versicherungsschutz bei einem Unfall auf der Klassenfahrt nach Deutschland oder andere Länder besteht.

Wer ist wann auf der Klassenfahrt versichert?

Teilnehmende Schüler und Lehrer sind auf der Klassenfahrt grundsätzlich abgesichert. Der Versicherungsschutz bei Unfällen erfolgt durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dies ist aber nur gegeben, solange der Unfall bei Aktivitäten oder zu Zeiten erfolgt, die mit der Klassenfahrt zusammenhängen oder unter Betreuung der Lehrkraft stattfinden. Bei Verletzungen durch körperliche Gewalt unter den Schülern greift die gesetzliche Versicherung, wenn es sich um eine Sache schulischer Art handelt, die zum Beispiel auch auf dem Schulhof hätte passieren können. Ist das nicht der Fall oder liegt besondere Brutalität vor, fällt dies allerdings weg.

Wann ist der Teilnehmer der Klassenfahrt nicht gesetzlich mitversichert? 

Passiert ein Unfall außerhalb der Betätigungen der Fahrt oder bei rein persönlichen Belangen des Schülers, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die privaten oder persönlichen Momente der Klassenfahrt sind laut Definition des Schulrechts:

  • Die Nachtruhe

  • Die Essenseinnahme

  • Toilettenbesuche

  • Unternehmungen ohne die Klassengemeinschaft

  • Unternehmungen ohne Anwesenheit oder Aufgabenstellung durch einen Betreuer

Es besteht auch kein Versicherungsschutz, wenn Schüler einen Unfall oder Sachbeschädigungen vorsätzlich herbeiführen.

Müssen Sie für mögliche Unfälle eine Zusatzversicherung abschließen?

Im Normalfall sind Schüler in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Diese greift dann, wenn besondere Umstände die Wirksamkeit der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließen. Lehrer benötigen für eine Klassenfahrt eine besondere Berufshaftpflichtversicherung neben ihrer normalen Versicherung, um komplett abgesichert zu sein. In besonderen Fällen, bei Fahrten mit Risikoteilnehmern oder in Risikogebiete empfiehlt sich der Abschluss einer besonderen Reiseversicherung für Schul- und Klassenfahrten durch den Klassenlehrer.