Eine Klassenfahrt ist ein typischer Anlass, bei dem Kinder und Jugendliche ihre Grenzen austesten und Dinge ausprobieren, die sie zu Hause nicht dürfen. Die mitreisenden Lehrer und Lehrerinnen stehen in der Aufsichtspflicht und müssen die Rechte und Pflichten abhängig vom Alter der jungen Reisenden vermitteln und überwachen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was in welchem Lebensalter erlaubt ist und wie Lehrpersonen dies vermitteln sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Rechte und Pflichten rechtzeitig kommunizieren
- Wichtige Rechte ab 14
- Wichtige Rechte ab 16
- Wichtige Rechte ab 18
- Allgemeine Verbote
- Achtung bei Auslandsfahrten
- Umgang mit Regelverstößen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechte und Pflichten der Schüler und Schülerinnen sollten vor der Klassenfahrt offen kommuniziert werden.
- Unter Umständen sind neben den Vorgaben des Gesetzgebers spezielle Regelungen der Schulordnung zu beachten.
- Altersgrenzen und Einschränkungen bei Klassenfahrten innerhalb Deutschlands können von ausländischen Regelungen abweichen.
Rechte und Pflichten rechtzeitig kommunizieren
Ob Alkoholkonsum oder Ausflüge bis um Mitternacht – in den Augen vieler Schüler und Schülerinnen bringt die Klassenfahrt ungeahnte Freiheiten mit sich. Gerne werden die Grenzen ausgetestet und vorsichtig geprüft, ob es eine Reaktion des Lehrpersonals auf kleine und große Fehltritte gibt.
Um keine falschen Hoffnungen zu schüren, sollte ein ausführliches Gespräch vor der Klassenfahrt den Rahmen für Unternehmungen und Freizeit aufzeigen. So wissen die Schüler und Schülerinnen, dass die mitreisenden Lehrer und Lehrerinnen bestens informiert sind und bei möglichen Vergehen schnell und konsequent handeln werden.
Wichtige Rechte ab 14
Bei einer Klassenfahrt in der Mittelstufe, bei der die Schüler und Schülerinnen 14 oder 15 Jahre alt sind, liegt eine bedingte Strafmündigkeit vor. Kommt es beispielsweise zu einem Schaden durch Vandalismus, kann der Schüler bzw. die Schülerin hierfür zur Verantwortung gezogen werden. Die Eltern und die Aufsichtsperson, im konkreten Fall also der Lehrer bzw. die Lehrerin, spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Auch der Konsum von Bier, Wein und Sekt ist in diesem Alter grundsätzlich erlaubt: Allerdings: Der eigene Ankauf ist verboten und es muss das Einverständnis der Eltern vorliegen. Dies ist im Vorfeld der Klassenfahrt abzuklären und schriftlich festzuhalten.
Für Personen unter 16 Jahren gilt normalerweise ein strenges Aufenthaltsverbot in Gaststätten, es sei denn, die Kinder und Jugendlichen sind in Begleitung. Jedoch dürfen sie sich in Gaststätten aufhalten, wenn sie sich auf Reisen befinden – auch die Zeitvorgaben entfallen. An einer Tanzveranstaltung darf man in diesem Alter nur in Begleitung teilnehmen.
Wichtige Rechte ab 16
Ab 16 dürfen Schüler und Schülerinnen die oben genannten alkoholischen Getränke selbst kaufen. Damit dies kein Freibrief zum Komabesäufnis wird, können entsprechende Regelungen in der Schulordnung helfen. Dies kann beinhalten, dass Klassenfahrten beispielsweise komplett alkoholfrei ablaufen sollen. Bei einem Verstoß können Konsequenzen bis zur Rückfahrt nach Hause drohen.
Für das Draußenbleiben ergeben sich ab 16 liberalere Vorschriften. Jüngere Schüler und Schülerinnen müssen spätestens um 22 Uhr zu Hause sein, ab 16 ist ein Ausgang bis Mitternacht erlaubt. Einschränkungen können durch die Schulordnung vorgenommen werden.
Ohne Begleitung darf man an Tanzveranstaltungen nur bis 24 Uhr teilnehmen, es sei denn, die Veranstaltung dient einem besonderen Zweck. Gibt es z. B. einen kulturellen Anlass, ist die Anwesenheit auch ohne Begleitung möglich.
Wichtige Rechte ab 18
Mit Erreichen der Volljährigkeit werden Jugendliche rechtlich wie Erwachsene behandelt. Einen Freibrief für den Kauf hochprozentiger Spirituosen oder ein Feiern bis in den Morgen stellt dies jedoch nicht dar. Die Schulleitung kann eigene Regelungen für Klassenfahrten festlegen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Beispielsweise können ein striktes Alkoholverbot und ein Rauchverbot weiterhin sinnvoll sein, speziell, wenn voll- und minderjährige Schüler und Schülerinnen gemeinsam verreisen.
Alter | Recht/Beschränkung | Details |
---|---|---|
Bedingte Strafmündigkeit | Schüler und Schülerinnen können für Schäden, z. B. durch Vandalismus, zur Verantwortung gezogen werden. | |
Alkoholkonsum | Der Konsum von Bier, Wein und Sekt ist erlaubt, aber der Ankauf ist verboten. Die Zustimmung der Eltern ist erforderlich. | |
Gaststättenaufenthalt | Der Aufenthalt in Gaststätten ist erlaubt, wenn die Schüler und Schülerinnen auf einer Reise sind. Es bestehen keine Zeitvorgaben. | |
Tanzveranstaltungen | Die Teilnahme ist nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. | |
Alkoholkauf | Schüler und Schülerinnen dürfen alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt) selbst kaufen. Die Schulordnung kann Einschränkungen festlegen (z. B. alkoholfreie Klassenfahrt). | |
Ausgang | Der Ausgang ist bis Mitternacht erlaubt. Einschränkungen durch die Schulordnung sind möglich. | |
Tanzveranstaltungen | Die Teilnahme ohne Begleitung ist bis 24 Uhr erlaubt, es sei denn, die Veranstaltung dient einem besonderen Zweck (z. B. kulturell). | |
Volljährigkeit | Schüler und Schülerinnen werden rechtlich wie Erwachsene behandelt. Dies ist kein Freibrief für Alkoholkonsum oder langes Feiern. | |
Alkoholkonsum und Rauchen | Ein Alkoholverbot und ein Rauchverbot können von der Schulleitung weiterhin festgelegt werden, vor allem bei gemischten Altersgruppen auf Klassenfahrten. |
Allgemeine Verbote
Der Aufenthalt in öffentlichen Spielhallen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten ist nur unter bestimmten Bedingungen gestattet, z. B. auf Volksfesten oder Märkten – jedoch nur, wenn der Gewinn einen geringen Wert hat.
Auch dürfen sich Kinder und Jugendliche nicht an Orten aufhalten, an denen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl besteht, was derartige Veranstaltungen und Betriebe einschließt. Es liegt in der Verantwortung der Lehrer und Lehrerinnen, sicherzustellen, dass Schüler und Schülerinnen von dort fernbleiben oder sich schnellstmöglich entfernen.
Medien, die entwicklungsbeeinträchtigend wirken (z. B. gewaltverherrlichende oder ängstigende Inhalte), dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Achtung bei Auslandsfahrten
Auf einer Klassenfahrt nach Italien, Großbritannien oder in ein anderes europäisches Land gelten andere Rechte als in Deutschland. Jede Nation geht mit Themen wie Ausgangszeiten und Alkoholkonsum durch Jugendliche anders um. Hier sind die Schulleitung sowie die Lehrer und Lehrerinnen gefragt, sich frühzeitig über die Gesetzeslage des Reiselands zu informieren.
Umgang mit Regelverstößen
Wenn Schüler und Schülerinnen sich nicht an die festgelegten Regeln während einer Klassenfahrt halten, können unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen können Lehrer und Lehrerinnen in schwerwiegenden Fällen entscheiden, den Schüler bzw. die Schülerin nach Hause zu schicken. Eine Verwarnung oder die Teilnahme an zusätzlichen Aufsichtseinheiten ist ebenfalls möglich.
Bei volljährigen Schülern und Schülerinnen sind die Optionen etwas flexibler, jedoch kann auch hier eine Rückführung nach Hause in Betracht gezogen werden, wenn das Verhalten die Sicherheit oder den Ablauf der Fahrt gefährdet. Verletzt ein Schüler oder eine Schülerin während einer Klassenfahrt das Jugendschutzgesetz eines anderen Landes, sind die Lehrkräfte verpflichtet, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um schwereren rechtlichen Konsequenzen entgegenzuwirken. In der Regel wird die lokale Polizei informiert. Es kann zudem zu einer Strafanzeige kommen.