Klassenfahrten steuerlich absetzen – geht das?

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01.09.2021 - Eine Klassenfahrt ist eine gute Gelegenheit, mit den Schülern gemeinsam Zeit außerhalb des Klassenzimmers zu verbringen und den Unterricht mit Erfahrungen und Wissen aus anderen Städten und Ländern zu ergänzen. Das ist jedoch auch immer mit Kosten verbunden, sowohl für die Schüler als auch für die Lehrer. Da es sich hierbei jedoch nicht um Ihren Privaturlaub handelt, können Sie die Kosten mitunter von Ihrer Steuer absetzen. Welche Möglichkeiten Sie haben und welche Ausgaben betroffen sind – im Folgenden haben wir von der albaTours Reisen - GmbH Infos zusammengetragen. 

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Grundsätzlich besteht für alle Lehrer die Möglichkeit, Werbungskosten in der Steuererklärung anzuführen, die von der Steuer abgesetzt werden. Werbungskosten sind berufliche Ausgaben, die während Ihrer Lehrertätigkeit entstehen. Neben den gängigen Ausgaben für Fahrtkosten auf Ihrem täglichen Arbeitsweg sowie für Lehrmaterialien und Fortbildungen gehören auch Klassenfahrten unter bestimmten Bedingungen zu den absetzbaren Kosten. Darüber sollten Sie sich am besten schon vor Antritt der Reise informieren, damit Sie die nötigen Unterlagen zusammentragen können.

Welche Kosten lassen sich absetzen?

Eine Klassenfahrt nach Wien oder andere Städte wird vor dem Gesetz wie eine Dienstreise behandelt. Daher können Sie folgende Kosten als Werbungskosten in Ihre Steuererklärung aufnehmen:

  • Fahrtkosten
  • Reisenebenkosten wie Parkgebühren & Eintrittskarten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten

Bei Fahrtkosten mit dem Auto ist in der Regel von einer Dienstreisenpauschale mit 30 Cent pro Kilometer auszugehen, bei öffentlichen Verkehrsmitteln geben Sie den gesamten Ticketpreis an. Im Hinblick auf Übernachtungskosten sollten Sie nur die reinen Kosten für die Übernachtung anrechnen. Ist Verpflegung inbegriffen, wird diese separat abgerechnet. Hier steht Ihnen im Schnitt eine Verpflegungspauschale von 12 Euro pro Tag zu.

 

Was muss beachtet werden, damit die Rückerstattung klappt?
 

Für eine steuerliche Rückerstattung müssen Sie Nachweise über Ihre absetzbaren Ausgaben erbringen. Dazu bewahren Sie alle Belege und Buchungsbestätigungen auf. Auch Kosten rund um die Vorbereitung können oft abgesetzt werden, beispielsweise die Anschaffung eines Reiseführers. Schon schwieriger wird es bei einer Vorbereitungsreise. In vielen Fällen ergibt es aber durchaus Sinn, bereits im Vorfeld abzuklären, ob der geplante Ablauf einer Reise funktionieren kann. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt bestätigen, dass Sie vor Ort waren, beispielsweise bei der Jugendherberge oder in Museen, die Sie später mit Ihrer Klasse besuchen wollen. Insgesamt müssen Sie immer nachweisen können, dass die Reise nicht nur Ihrem Privatvergnügen dient. Sprechen Sie im Zweifelsfall im Vorfeld mit einem Steuerberater, welche Belege Sie vorweisen können sollten und lassen sie sich lieber zu viel als zu wenig bestätigen.